Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Privatpersonen eine gesetzliche Möglichkeit, eine Entschuldung und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erreichen.
Wir bieten eine fachlich qualifizierte Untestützung bei der Vorbereitung zu einem Insolvenzverfahren. Als anerkannte Stelle sind wir berechtigt, die notwendige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches nach § 305 InsO auszustellen.