Die Existenzgrundberatung wendet sich an Kieler Bürgerinnen und Bürger, die im Bezug von ALG II stehen. Diese Beratung hat den Zweck, den Abbau von Vermittlungshemmnissen zu unterstützen. Eine Zuweisung durch das Jobcenter (Pendelbrief) ist erforderlich.
Das Augenmerk dieser Beratung liegt zunächst auf der Sicherung der Existenzgrundlagen, wie Wohnraum und Energieversorgung und eines funktionstüchtigen Kontos mit Pfändungsschutz. Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung bei der Klärung und Regulierung der Verschuldenssituation.
Viele Ratsuchende nehmen gern das Angebot an, gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater einen persönlichen Haushaltsplan aufzustellen. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Verträge zu kündigen sind oder wo Zahlungen eingestellt werden können. Dies hilft, die wirtschaftliche Situation besser einzuschätzen und zweckdienliche Umsteuerungen vornehmen zu können.